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AGB

WATERKANT Climbing

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen WATERKANT Climbing, Inhaber Marcel Spieker (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Klettersport, Kletteranlagen, Sicherheitsprüfungen, Schulungen, Beratungen sowie seilunterstützten Arbeiten.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Leistungsangebot

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Routenbau in Kletter- und Boulderanlagen

  • Wartung, Begutachtung und Neuverschraubung von Kletterwänden

  • Kletterwandprüfungen nach DIN EN 12572

  • Prüfungen persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)

  • Schulungen, Aus- und Fortbildungen

  • Beratungsleistungen für Kletter- und Boulderanlagen

  • Unterstützung bei Planung, Konzeption und Weiterentwicklung von Kletteranlagen

  • Unterstützung bei Griffkonzepten und Griffbestellungen

  • Seilunterstützte Arbeiten in der Höhe

  • weitere individuell vereinbarte Leistungen

Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder durch Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten geschaffen werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • uneingeschränkter Zugang zu den Arbeitsbereichen

  • Bereitstellung eines Ansprechpartners vor Ort

  • ausreichende Beleuchtung und Stromversorgung, soweit erforderlich

  • Sperrung oder Absicherung der Arbeitsbereiche während der Durchführung

  • rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen

  • Vorliegen notwendiger Genehmigungen

Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.

5. Arbeitssicherheit

Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik durch.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsbereiche während der Durchführung gegen den Zutritt unbefugter Personen zu sichern und gegebenenfalls Kletter- oder Boulderbereiche vorübergehend außer Betrieb zu nehmen.

Den Weisungen des Auftragnehmers hinsichtlich der Arbeitssicherheit ist Folge zu leisten.

6. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Angebots sind oder auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, werden gesondert berechnet.

Sofern der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Krankheit, Materialengpässen oder witterungsbedingter Sicherheitsrisiken berechtigen den Auftragnehmer, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.

Schadensersatzansprüche hieraus bestehen nicht, sofern den Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

9. Stornierung von Aufträgen

Eine Stornierung bedarf der Schriftform.

Es gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: kostenfrei

  • 29 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung

  • weniger als 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung

Bereits entstandene Reise-, Übernachtungs-, Material- oder sonstige Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Prüfungen und Dokumentationen

Prüfungen erfolgen nach dem zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Stand der Technik sowie den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen.

Prüfberichte dokumentieren ausschließlich den Zustand der geprüften Anlage oder Ausrüstung zum Zeitpunkt der Prüfung.

Eine Garantie oder Gewähr für den zukünftigen Zustand oder die dauerhafte Sicherheit der geprüften Anlage wird hierdurch nicht begründet.

11. Abnahme und Mängel

Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen nach Abschluss unverzüglich zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Leistung hinsichtlich offensichtlicher Mängel als abgenommen.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

13. Urheberrechte

Sämtliche Schulungsunterlagen, Konzepte, Präsentationen, Zeichnungen, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben urheberrechtlich geschützt.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

14. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts als Referenz zu benennen.

Die Veröffentlichung von Fotos erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

Es gilt die Datenschutzerklärung von WATERKANT Climbing in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Kiel.

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